KfW 50/55/70
KfW 50/55/70 usw.
Die Werte kennzeichnen einen bestimmten Energiestandard, der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau definiert wurde. Der Wert ist umso besser, je kleiner die Zahl ist.
Grundbuch
Grundbuch
Vom Grundbuchamt verwaltetes Dokument, in dem die Informationen (wie zum Beispiel Größe, Belastungen, Eigentümer etc.) zu einem bebauten oder unbebauten Grundstück enthält.
Kaufnebenkosten
Kaufnebenkosten
Zusätzliche Kosten, die nicht im Kaufpreis einer Immobilie enthalten sind, z.B. Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Kosten für die Eintragung einer Grundschuld etc.
Auflassung
Auflassung
Endgültige grundbuchrechtliche Eigentumsübertragung. Ausführung nach Mitteilung des Verkäufers an das Grundbuchamt über Eingang des Kaufpreises.
Grundschuld
Grundschuld
Monetäre Belastung eines Grundstücks durch einen Dritten. Kann zum Beispiel zur Absicherung eines Darlehens genutzt werden.
Grunddienstbarkeit
Grunddienstbarkeit
Die Belastung eines Grundstücks durch den Eigentümer eines anderen Grundstücks. Häufig vorkommende Grunddienstbarkeit: Wegerecht.
Miteigentumsanteil
Miteigentumsanteil
Der Miteigentumsanteil bezeichnet den rechnerischeren Bruchteil am gemeinschaftlichen Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Grunderwerbsteuer
Grunderwerbsteuer
Steuer die durch den Erwerb eines bebauten oder unbebauten Grundstücks anfällt. Kann je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen.
EnEV
EnEV
n der Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt der Verordnungsgeber auf Basis des Energieeinsparungsgesetzes dem Bauherrn bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf des Gebäudes oder Bauprojektes vor.
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist.
Sondernutzungsrecht
Sondernutzungsrecht
Mit dem Sondernutzungsrecht wird die Befugnis bezeichnet, die dem Rechteinhaber ermöglicht, bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen. Die anderen Wohnungseigentümer sind von der (Mit-) Nutzung ausgeschlossen.
Bauantrag
Bauantrag
Dieser wird an die zuständige Stadt-/Gemeindeverwaltung gestellt, um von dieser überprüfen zu lassen, inwieweit das geplante Bauvorhaben mit dem öffentlichen Baurecht vereinbar ist, um eine Baugenehmigung für das Grundstück zu bekommen.
Auflassungsvormerkung
Auflassungsvormerkung
Im Grundbuch eingetragene Vormerkung auf Eigentumsübertragung. Die Eintragung erfolgt nach Beurkundung des notariellen Kaufvertrags und dient dazu, die Immobilie für den Käufer zu sichern, so dass eine weitere Veräußerung seitens des Verkäufers nicht mehr möglich ist.
Wohnflächenberechnung
Wohnflächenberechnung
Die rechtlich fundierte Berechnung der Wohnfläche einer Wohnung oder eines Hauses basierend auf der Wohnflächenberechnungsverordnung. Regelt zum Beispiel den Flächenanteil für Terrassen und Balkone, den Putzabzug, die Berechnung der Fläche unter Dachschrägen etc.
Sondereigentum
Sondereigentum
Sondereigentum ist ein dem Volleigentum weitgehend gleichgestelltes Recht an einer Wohnung (Eigentumswohnung). Das Sondereigentum kann auch an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (z. B. Geschäftsräumen, Lagerräumen etc.) bestehen.
Bebauungsplan
Bebauungsplan
Eine Grundlage für die städtebauliche Planung und Entwicklung einer Stadt oder Gemeinde ist der Bebauungsplan. In diesem Bebauungsplan wird die zukünftige Bebauung durch detaillierte Angaben und rechtsverbindliche Festsetzungen zur Grundstücksnutzung konkretisiert.
MaBV(Makler- und Bauträgerverordnung)
Makler- und Bauträgerverordnung
Makler- und Bauträgerverordnung ist eine umfangreiche Verordnungssammlung, die alle wichtigen Punkte des Vertragsverhältnisses zwischen Käufer und Makler bzw. Bauträger regelt. Die Verordnung dient in erster Linie zum Schutz des Käufers und der Vermeidung der unzulässigen Mittelverwendung durch den Verkäufer.
Vormerkung auf Eigentumsübertragung
Vormerkung auf Eigentumsübertragung
Im Grundbuch eingetragene Vormerkung auf Eigentumsübertragung. Die Eintragung erfolgt nach Beurkundung des notariellen Kaufvertrags und dient dazu, die Immobilie für den Käufer zu sichern, so dass eine weitere Veräußerung seitens des Verkäufers nicht mehr möglich ist. Siehe dazu auch den Artikel über Auflassungsvormerkung.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bescheinigung
Mit dem Ausstellen der Unbedenklichkeitsbescheinigung erklärt das für den Käufer zuständige Finanzamt gegenüber dem Notariat, dass von seitens des Finanzsamts keine Bedenken gegen die Eintragung im Grundbuch bestehen. Erst nach Vorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung kann die Eigentumsübertragung vollzogen werden.
Bauabnahme
Bauabnahme
Unter der Bauabnahme versteht man die Übergabe des fertigen Bauwerks vom Bauunternehmen an den Käufer. Hierbei erfolgt auch der Gefahrenübergang von der Baufirma auf den Hauseigentümer und es beginnt der Lauf der Gewährleistungsfrist. Die Abnahme erfolgt durch eine förmliche Erklärung oder auch einfach durch die Ingebrauchnahme des Bauwerks geschehen.